Nachdem das Thema Streunerkatzen, Katzenkastration, Tierleid von Babykatzen immer und immer wieder aufgegriffen wird, möchte ich als Katzenfriseurin auch meinen Teil zur Aufklärung beitragen.
Folgende Erklärung ist aus dem Folder des Landes Steiermark, Tierschutzombudsstelle, übernommen:
Unter "Kastration" versteht man die Entfernung der hormonproduzierenden Keimdrüsen, also der Eierstöcke der weiblichen und der Hoden der männlichen Tiere. Bei dieser Operation handelt es sich um einen Routineeingriff, den die Tiere bereits nach wenigen Tagen vollständig überwunden haben.
Der beste Zeitpunkt für die Kastration ist das Erreichen der Geschlechtsreife, also im Alter von ca. 5-6 Monaten.
Die Vorteile der Kastration liegen klar auf der Hand:
- keine unkontrollierte Vermehrung
- deutlich höhere Lebenserwartung
- geringes Risiko hormoneller Erkrankungen wie Zysten, Gesäugetumore oder Gebärmutterentzündung bei der weiblichen Katze sowie Prostatakrebs beim Kater
- die Suche nach einem Fortpflanzungspartner und die damit verbundenen tagelangen Streifzüge entfallen
- Wegfall von Rolligkeitssymptomen und übelriechendem Markieren
Rechtliches zum Thema Katze:
Vorgaben über die tiergerechte Haltung von Katzen sowie die von Katzenhalterinnen und Katzenhaltern zu erfüllenden Mindestanforderungen sind dem Tierschutzgesetz (TSchG) woie der 2. Tierhaltungsverordnung (THVO) zu entnehmen. Die diesbezüglichen Links finden Sie hier:
Tierschutzgesetz in der aktuellen Fassung
Ein kleiner Auszug zum Thema Kastration aus der Tierhaltungsverordnung:
" Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur Zucht verwendet werden" (2. TVHO, Anl. 1, Pkt 2, Abs. 10)"
Auf meinem Titelbild zu diesem Blog-Beitrag (Bildquelle: Auffangstation Zarfl) sehen Sie einen armen Babykater aus einer unkontrollierten Vermehrung ohne tierärztliche Versorgung. Er wurde Gott sei Dank aufgegriffen und tierärztlich versorgt; der Anfang war ein langer, steiniger Weg aber jetzt - 4 Jahre später - hat er sich zu einem stattlichen blinden Kater entwickelt.
Anmerkung bzw. persönliche Meinung von mir:
Eine Kastration ist aber nicht nur für Freigängerkatzen sinnvoll, sondern durchaus auch für Katzen in Wohnungshaltung.
Und zum Abschluss noch eine kleine Grafik (Quelle: Guxhagener Katzenhilfe) zur Gedankenanregung:

Nur gemeinsam können wir Tierleid verhindern!